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Urteil Kantonsgericht (LU)

Zusammenfassung des Urteils 1I 16 4: Kantonsgericht

Ein Mann namens N.________ wurde vor das Tribunal de police von Lausanne gebracht, weil er beschuldigt wurde, am 2. April 2009 versucht zu haben, in die Wohnung einer Frau namens O.________ einzudringen. N.________ behauptete, er habe lediglich einen doppelten Schlüssel angefertigt, um seine Wohnung zu zeigen, da O.________ ihren Mietvertrag gekündigt hatte. Nachdem die Schlüssel nicht funktionierten, rief er O.________ an und stellte fest, dass er sich im Irrtum befand. Das Gericht entschied, dass N.________ keine Straftat begangen hatte und sprach einen Freispruch aus. Die Gerichtskosten in Höhe von 1'200 CHF wurden dem Staat auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts 1I 16 4

Kanton:LU
Fallnummer:1I 16 4
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:1. Abteilung
Kantonsgericht Entscheid 1I 16 4 vom 03.10.2016 (LU)
Datum:03.10.2016
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Weisung vom 3. Oktober 2016 an die Grundbuchverwalter des Kantons Luzern betreffend Führung von kantonalen Rechten im informatisierten Grundbuch.
Schlagwörter : Grundbuch; Kantons; Weisung; Luzern; Führung; Rechte; Grundbuchverwalter; Rechten; Einführungsgesetzes; Zivilgesetzbuch; EGZGB; Verordnung; Grundbuchs; Informatik; Geschäftsordnung; Kantonsgericht; GOKG; Antrag; Leitung; Gruppe; Kantonale; Anteilsrechte; ührt
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 1I 16 4

Weisung vom 3. Oktober 2016 an die Grundbuchverwalter des Kantons Luzern betreffend Führung von kantonalen Rechten im informatisierten Grundbuch

Gestützt auf § 93b Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EGZGB; SRL Nr. 200) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Führung des Grundbuchs mittels Informatik (SRL Nr. 226a) und § 14 Abs. 1 lit. h der Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG; SRL Nr. 263) wird auf Antrag der Leitung Gruppe Grundbuch folgende Weisung erlassen:

Kantonale Rechte werden im informatisierten Grundbuch als "Anteilsrechte (kantonales Grundbuch)" geführt.

Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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