Zusammenfassung des Urteils 1I 16 4: Kantonsgericht
Ein Mann namens N.________ wurde vor das Tribunal de police von Lausanne gebracht, weil er beschuldigt wurde, am 2. April 2009 versucht zu haben, in die Wohnung einer Frau namens O.________ einzudringen. N.________ behauptete, er habe lediglich einen doppelten Schlüssel angefertigt, um seine Wohnung zu zeigen, da O.________ ihren Mietvertrag gekündigt hatte. Nachdem die Schlüssel nicht funktionierten, rief er O.________ an und stellte fest, dass er sich im Irrtum befand. Das Gericht entschied, dass N.________ keine Straftat begangen hatte und sprach einen Freispruch aus. Die Gerichtskosten in Höhe von 1'200 CHF wurden dem Staat auferlegt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | 1I 16 4 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | 1. Abteilung |
Datum: | 03.10.2016 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Weisung vom 3. Oktober 2016 an die Grundbuchverwalter des Kantons Luzern betreffend Führung von kantonalen Rechten im informatisierten Grundbuch. |
Schlagwörter : | Grundbuch; Kantons; Weisung; Luzern; Führung; Rechte; Grundbuchverwalter; Rechten; Einführungsgesetzes; Zivilgesetzbuch; EGZGB; Verordnung; Grundbuchs; Informatik; Geschäftsordnung; Kantonsgericht; GOKG; Antrag; Leitung; Gruppe; Kantonale; Anteilsrechte; ührt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Weisung vom 3. Oktober 2016 an die Grundbuchverwalter des Kantons Luzern betreffend Führung von kantonalen Rechten im informatisierten Grundbuch
Gestützt auf § 93b Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EGZGB; SRL Nr. 200) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Führung des Grundbuchs mittels Informatik (SRL Nr. 226a) und § 14 Abs. 1 lit. h der Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG; SRL Nr. 263) wird auf Antrag der Leitung Gruppe Grundbuch folgende Weisung erlassen:
Kantonale Rechte werden im informatisierten Grundbuch als "Anteilsrechte (kantonales Grundbuch)" geführt.
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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